Hubertushof

Familie Antonia, Robert, Marvin und Julian Kögl

A-6691 Jungholz 93
D-87491 Jungholz 93

Telefon: 0043-5676-8312 und 8137
Fax: 0043-5676-8137

Anfrage per Mail:  info@koegl-hubertushof.de

ATU 41546608

Österreichisches Hotelreglement

Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners
durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten
als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen
Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten
des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung
abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist
der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen
Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung
hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich
oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Anzahlung
des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend)
vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion
(z.B.Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

3.5 Bitte bedenken Sie  bei Abreisen am Wochenende vorher zur Bank zu gehen,
es gilt ausschließlich Barzahlung.

3.6 Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Europäische Reiseversicherung